Gastschützenordnung

Die Benutzung unserer Bogenanlage und des Feldparcours ist aus versicherungstechnischen Gründen nur für BCM-Mitglieder gestattet.

Außerhalb der offiziellen Trainingszeiten können Gastschützen nur zusammen mit einem Mitglied und nur mit vorheriger Absprache bzw. Genehmigung des Vorstandes die Anlagen benutzen.

 

Die Standgebühr für Gastschützen beträgt 5,-€ pro Trainingseinheit und wird dem Mitglied belastet.

Bei Zuwiderhandlungen ist der Verein von jeglicher Haftung befreit. Das Mitglied haftet selbst.