Schießordnung

  1. Jeder Schütze ekennt die Bestimmungen dieser Schießordnung und die jeweils gültige Sportordnung des DSB an.
  2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den  Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
  3. Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
  4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten.
  5. Die Feldeinschießscheibe darf nur benutzt werden, wenn kein Schütze von der normalen Schießlinie aus auf Scheiben trainiert.
  6. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
  7. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vorstand dazu ermächtigt worden ist. Eine zur Aufsicht eingeteilte Person darf schießen, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Platz befindet.
  8. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen. Es darf erst auf Anordnung der Aufsicht wieder geschossen werden.
  9. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen.
  10. Das Wettkampf- bzw. Trainingsgelände beginnt 3 m vor der Schießlinie. Ab dort ist das Rauchen und Trinken von Alkohol untersagt.
  11. Tiere sind während des Trainings- und Wettkampfbetriebes auf dem gesamten Gelände des Bogenplatzes nicht zugelassen.
  12. Jeder Schütze hat sich im Schießbuch, welches auf dem Bogenplatz ab 1.4.2018 ausliegt, mit seinem Namen, Unterschrift, Ankunftszeit, Schießen auf Platz oder Feldparcours, einzutragen. Nach Beendigung seiner Anwesenheit auf dem Platz oder Feldparcours hat er sich im Schießbuch wieder mit Angabe der Uhrzeit auszutragen. Sind ihm besondere Vorkommnisse aufgefallen, sind diese ebenfalls zu vermerken. Den Schützen begleitende Gastschützen sind von ihm in der selben Weise im Schießbuch einzutragen.
  13. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können mit Trainingsausschluss bzw. Vereinsauschluss bestraft werden.